Durch seine Anmeldung schliesst der sich Anmeldende einen Vertrag mit der Bootszyt GmbH (Bootszyt) ab und erklärt, an der angegebenen Ausbildung teilzunehmen.
Durchführung
Kann die Ausbildung durch Einfluss höherer Gewalt nicht stattfinden, wird eine vom Teilnehmer bereits gezahlte Ausbildungsgebühr in voller Höhe zurückerstattet. Bei einer bereits begonnenen Ausbildung wird die entrichtete Ausbildungsgebühr entsprechend der noch nicht angetretenen Unterrichtsstunden anteilsmässig zurückerstattet.
Fälligkeit der Ausbildungsgebühren
Die Ausbildungsgebühr wird spätestens 10 Werktage nach Rechnungszugang fällig. Die Rechnung wird in der Regel per Email verschickt. Die Gebühr wird auf das in der Rechnung angegebene Konto von Bootszyt überwiesen. Sollte der Zahlungseingang nicht innerhalb dieses Zeitraumes erfolgen, kann eine Teilnahme an der gewünschten Ausbildung nicht garantiert werden. Wählt der Teilnehmer ein 10er Abo, so wird dieses ab der 3. Fahrlektion in Rechnung gestellt und ist ab diesem Datum für 2 Jahre gültig.
Terminabsage
Ausbildungstermine, welche mit Bootszyt vereinbart wurden, können nur bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos geändert oder abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Änderungen oder Absagen, sowie bei unentschuldigtem Fernbleiben, wird der volle Lektionstarif verrechnet.
Verantwortung
Weisungsberechtigt während den Kurslektionen ist der jeweilige Ausbilder von Bootszyt. Er ist verantwortlich für das Boot und die Besatzung. Somit ist jeder Teilnehmer verpflichtet, den Anordnungen des Ausbilders Folge zu leisten.
Gesundheit der Kursteilnehmer
Zur Teilnahme an Praxiskursen auf dem Fahrschulboot zur Erlangung des Schweizerischen Führerausweises für Schifffahrt der Kategorie A, erklärt der Teilnehmer gesund zu sein und 15 Minuten in tiefem Wasser schwimmen zu können. Bei gesundheitlichen Problemen oder mangelnden Schwimmkenntnissen ist Bootszyt vor Antritt des Unterrichts schriftlich zu verständigen.
Unterricht bei kritischen Wetterbedingungen
Aus witterungsbedingten Gründen kann sich der Ausbilder vorbehalten, den Unterricht abzubrechen. Hierfür werden dann Ersatztermine vereinbart.
Prüfungsgebühren
Die Prüfungskosten trägt, auch bei nicht bestandener Prüfung, der Teilnehmer. Bootszyt kann keine Garantie für den Erfolg einer Prüfung übernehmen und haftet nicht für einen Misserfolg.
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung und damit verbundene Modalitäten übernimmt Bootszyt. Dieser Service ist für einen vom Teilnehmer gewählten Prüfungstermin kostenfrei.
Versicherung
Der Kursteilnehmer ist durch Bootszyt während seiner Ausbildungszeit auf dem Schulschiff versichert. Schäden, die an den Schulungsbooten grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Kursteilnehmer verursacht werden, sind von diesem zu ersetzen. Für persönliches Eigentum, Sach- und persönliche Unfallschäden wird keine Haftung übernommen.
Pfäffikon, 5.1.2025
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